Seit 2. April ist die aktuelle Corona-Schutzverordnung für NRW geendet. Damit endet u.a. die Maskenpflicht im Einzelhandel.
Kunden trotzdem weiterhin um das Tragen der Maske in die Geschäften zu bitten oder sogar dazu verpflichten möchten, ist möglich im Rahmen des Hausrechts.
Handelsverband NRW Aachen-Düren-Köln e.V. hat ihre Mitglieder in einer Umfrage abgefragt wie sie damit umgehen wollen. Das Ergebnis: Die Mehrheit (60%) plant, an der Pflicht für Mitarbeiter festzuhalten, auch für Kunden planen 16% eine Pflicht, 44% formulieren das Tragen der Maske als Bitte an die Kunden.
Um auf diese Bitte hinzuweisen, hat das Landesverband ein Plakat entworfen, dass die Mitglieder nutzen und aushängen können (unter Hinweisschilder Schutzmaßnahmen).